| Ergotherapie
in der Praxis
In
der ergotherapeutischen Praxis werden
Patienten aller Altersstufen vom Säugling
bis zum alten Menschen mit Krankheitsbildern
aus den folgenden Bereichen behandelt:
·
Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems
z. B.
Rheuma, Zustand nach Fraktur, Operationen
oder
Amputationen, Muskelerkrankung
·
Erkrankungen der ZNS und der Sinnesorgane
z. B.
Zerebralparese, Entwicklungsstörung,
Schädelhirntrauma, Schlaganfall
·
Schädigung des Rückenmarks
und der peripheren Nerven
z. B. Querschnittslähmung, Plexusparese
·
Psychische Störungen z. B. Verhaltensstörung,
Persönlichkeitsstörung, Demenz |
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Die Ziele der ergotherapeutischen
Behandlung
Bei der Behandlung stehen
je nach Krankheitsbild die Entwicklung,
Verbesserung, Wiederherstellung oder der
Erhalt folgender Funktionen und Fähigkeiten
im Vordergrund:
·
Selbständigkeit in der Selbstversorgung
und Alltagsbewältigung auch unter Einbeziehung
technischer Hilfen
·
Körperliche Beweglichkeit und manuelle
Geschicklichkeit
·
Umsetzung und Integration von Sinneswahrnehmungen/sensorische
Integration sowie Körperwahrnehmung
und
Körperschema
·
Erlernen von Gelenkschutzmaßnahmen
und Kompensationsmechanismen
·
Belastungsfähigkeit und Ausdauer
·
Situationsgerechtes Verhalten, zwischenmenschliche
Beziehungen sowie sozioemotionale Kompetenzen
und
Interaktionsfähigkeit
·
Neuropsychologie und kognitive Funktionen
sowie kognitive Fähigkeiten
·
Grundarbeitsfähigkeit
Die Behandlung in
ergotherapeutischen Praxen
Je nach vorliegender Funktion-
und Fähigkeitsstörung werden folgende
ergotherapeutische Maßnahmen mit entsprechender
Behandlungsdauer im Rahmen einer Einzel-
oder Gruppenbehandlung durchgeführt:
·
Ergotherapeutische motorisch-funktionelle
Behandlung
·
Ergotherapeutische sensomotorische-perzeptive
Behandlung
·
Ergotherapeutische psychisch-funktionelle
Behandlung
·
Ergotherapeutisches Hirnleistungstraining
Zusätzlich
können folgende ergänzende Maßnahmen
zum Einsatz kommen:
·
Thermische Anwendungen
·
Ergotherapeutische temporäre Schienen
·
Beratung zur Umfeldanpassung
·
Hausbesuche
Der deutliche Bezug zum
Alltag (der Patient lebt in seinem gewohnten
Umfeld) und die intensive Angehörigenarbeit
setzen in der ambulanten Therapie besondere
Schwerpunkte. Oft können Krankenhaus-
oder Heimaufenthalte vermieden oder zumindest
herausgezögert werden oder die Therapieziele
nach dem stationären Aufenthalt gefestigt
werden.
Die
Verordnung von ergotherapeutischer Behandlung
Die
ergotherapeutische Behandlung erfolgt auf
der Grundlage einer ärztlichen Verordnung
(Rezept). Diese enthält die Diagnose,
die durchzuführende ergotherapeutische
Maßnahme und das Ziel, das erreicht
werden soll. Auch Umfang und Frequenz der
Behandlung werden im Rahmen der Verordnung
festgelegt. Vor Beginn jeder Behandlung
wird vom Therapeuten eine Befunderhebung
durchgeführt.
Quelle:
Dt. Verband der Ergotherapeuten e.V.
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